803 Z. 31 f.) – drinnen gar nichts passiert sei, gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe den Vorplatz gemeint. Er wisse, dass sie alle vom Vorplatz ganz rausgeworfen worden seien, und er meinte, er sei selbstständig nach draussen gegangen. Vielleicht habe der Security ihm gesagt, er solle schnell nach draussen kommen (pag. 804 Z. 9 f.). Mit Blick auf die Aussagen der anderen Befragten, wonach alle von der Security rausgeworfen worden seien, erweisen sich diese Aussagen des Beschuldigten als nur wenig nachvollziehbar.