38 sei und ihn, den Beschuldigten, in den Schwitzkasten genommen habe und auch W.________ von «einem Unbekannten» in den Schwitzkasten genommen worden sei (pag. 284 Z. 27 ff.), führte er anlässlich der Einvernahme vom 14. November 2018 konkret aus, X.________ sei es gewesen, der ihn, den Beschuldigten, «am Hals gepackt» habe. Zudem seien es die beiden Kollegen von X.________ (und nicht «ein Unbekannter») gewesen, die auf W.________ losgegangen seien (pag. 226 Z. 45 ff., pag. 229 Z. 194 f.).