_, wonach er und AF.________ nur am Vorfall im Innern beteiligt gewesen seien, da sie hätten schlichten wollen. 10.4.8 Z.________ Z.________, der Bruder des Beschuldigten, wurde am 31. März 2020 durch die Polizei als Auskunftsperson einvernommen (pag. 232 ff.). Zu den Vorfällen innerhalb und ausserhalb der AA.________(Lokal) konnte er keine detaillierten Angaben machen. Er konnte lediglich aussagen, dass der Beschuldigte und W.________ durch die Security aus der AA.________(Lokal) geworfen worden seien, dies zusammen mit anderen Personen, unter anderem einem grossen Blonden (pag. 233 Z. 30 ff.). W.________