269 Z. 85 ff.). Draussen seien wahrscheinlich die gleichen Beteiligten wie in der Schlägerei innerhalb der AA.________(Lokal) beteiligt gewesen. Jedoch sei es mehr ein Handgemenge und nicht mehr eine richtige Schlägerei gewesen (pag. 270 Z. 99 ff.). Insgesamt kann festgehalten werden, dass aufgrund der wenigen Aussagen von AF.________ eine Aussagenanalyse auch hier kaum möglich ist. Soweit dieser noch Angaben zum Vorfall machen konnte, bestätigen sie, dass es zwei Vorfälle, nämlich einen innerhalb und einen ausserhalb der AA.________(Lokal), gab. Sie bestätigen auch die Aussagen von AE.________, wonach er und AF.