37 anderer Personen bestätigt. Ein offensichtliches Motiv für eine Falschbezichtigung ist nicht ersichtlich. 10.4.7 AF.________ AF.________ weist keinen Bezug zu den beiden Gruppen auf und war mit AE.________ an diesem Abend in der AA.________(Lokal). Seine Befragung fand ebenfalls erstmals rund zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall statt. Er gab an, dass es im Innern der AA.________(Lokal) zu einer Schlägerei gekommen sei. Da sich diese in die Richtung von ihm und AE.________ bewegt habe, hätten sie die Personen wegzustossen versucht (pag.