_ aufweist und erst zwei Jahre nach dem Vorfall befragt wurde. Dennoch wirken seine Aussagen, soweit er solche machen konnte, nicht übertrieben oder nur zu Gunsten von X.________, obwohl sie in gewissen Teilen dessen Aussagen bestätigen. 10.4.6 AE.________ Bei AE.________ handelt es sich um diejenige Person, welche die Polizei an besagtem Abend benachrichtigte. Er gehörte keiner der beiden direkt involvierten Gruppen an, womit er kein offensichtliches Motiv für eine Falschbezichtigung hat. AE.________ wurde ebenfalls erst mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall und nur einmal einvernommen.