264 Z. 48 f.). Weiter stellte er seinen Cousin, X.________, insofern nicht in ein besseres Licht, als er angab, es könne schon sein, dass dieser auch zugeschlagen habe. Er lasse sich nicht einfach so verprügeln, sondern wehre sich (pag. 265 Z. 96 ff.). Den Beschuldigten belastete AC.________ insofern, als er zu Protokoll gab, diesen kenne man als Person, die häufig Probleme habe oder mache. Dieser suche die Probleme etwas (pag. 266 Z. 145 f.). AC.________ bestätigte die Aussagen von X.________ insoweit, als er angab, dieser habe ihm erzählt, er sei am Kopf getroffen worden und habe Kopfschmerzen. Weiter habe ihm X._____