Er wurde – wie AG.________ – erst mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall und ebenfalls nur einmal befragt. AC.________ konnte lediglich angeben, dass X.________ ausserhalb der AA.________(Lokal) von zwei oder drei Personen geschlagen worden sei (pag. 263 Z. 24 ff.). Der Beschuldigte habe an diesem Abend zusammen mit anderen drei Personen einen Konflikt mit X.________ gehabt (pag. 264 Z. 46 ff.). Weiter schilderte AC.________, dass Y.________ versucht habe, die Parteien zu trennen und dabei habe einstecken