Sie wurde erst mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall und nur ein einziges Mal einvernommen. Sie gab an, mit dem Beschuldigten am besagten Abend in der AA.________(Lokal) gewesen zu sein. Der Beschuldigte und X.________ hätten im Innern der AA.________(Lokal) Streit gehabt (pag. 255 Z. 25 ff.). Damit stimmt sie mit den Aussagen verschiedener anderer Personen überein. Sie gab jedoch an, dass es da noch nicht zu einer Schlägerei gekommen sei, sondern erst einige Zeit später, mithin, nachdem (aus ihrer Sicht) der Bruder des Beschuldigten die Sache an diesem Abend habe klären wollen.