_ habe ihm «in drohendem Ton» gesagt, dass sie sich in der AA.________(Lokal) nicht mehr begegnen sollten. Er habe zu X.________ gesagt, er wolle keine Probleme. X.________ habe daraufhin gesagt, «er wolle aber mit dem Beschuldigten Probleme» haben (pag. 244 Z. 76 ff.). Die Aussage von X.________, wonach er, W.________, sich bei X.________ entschuldigt habe, stimme nicht (pag. 246 Z. 161 ff.). Weiter erwähnte W.________ von sich aus die Auseinandersetzung zwischen X.________ und dem Beschuldigten im AK.________ in AB.________ ca. einen Monat nach dem Vorfall in der AA.________(Lokal), bei der der Beschuldigte und dessen Kollegin von X.________ geschlagen worden seien.