__ an der Einvernahme kaum eine Gelegenheit ausliess, X.________ in einem schlechten Licht darzustellen, indem er angab, dessen Grund für die Anzeige gegen den Beschuldigten sei die Anzeige des Beschuldigten gegen X.________. Dieser erfinde die «Lügengeschichten», damit die Anzeige des Beschuldigten gegen ihn nicht weitergehe (pag. 245 Z. 114 ff.). Zudem bestätigt W.________ zwar die Aussage von X.________, wonach sie beide einige Tage später beim Bahnhof AJ.________ aufeinandergetroffen seien, stellte den Gesprächsinhalt aber anders dar. Konkret führte er aus, X.________ habe ihm «in drohendem Ton» gesagt, dass sie sich in der AA.________(Lokal) nicht mehr begegnen sollten.