___ gaben indes an, W.________ habe das T-Shirt draussen ausgezogen. Als einziger erklärte W.________ zudem sinngemäss, dass es draussen vor der AA.________(Lokal) zu keiner Schlägerei mehr gekommen sei. Die Securities hätten sie nach draussen geführt, dort aber voneinander gehalten (pag. 244 Z. 64 ff., pag. 246 Z. 179 f.). Seine Aussage, dass es auf dem Nachhauseweg noch zu einem Aufeinandertreffen der beiden Gruppen gekommen sei. wird durch die entsprechenden Aussagen von X.________ bestätigt. W.________ gab hierzu an, dass X.________ und der Beschuldigte sich dabei gegenseitig provoziert hätten (pag. 244 Z. 72 ff.).