Weiter gab W.________ an, X.________ habe während des Sprechens den Beschuldigten in den Schwitzkasten genommen und er, W.________, habe von hinten mit der Hand Schläge in den Rücken bekommen. Er konnte jedoch nicht sagen, wie lange der Beschuldigte im Schwitzkasten gehalten wurde und von wem er selber geschlagen wurde. Zudem gab er an, sich nur verteidigt und geschützt zu haben. Er habe sich nur befreien wollen, indem er mit den Armen nach hinten geschlagen habe. Es könne sein, dass er jemanden ungewollt getroffen habe, als er sich vor den Schlägen und der Umklammerung habe lösen oder sich habe schützen wollen.