10.4.3 W.________ W.________ gab bei seiner polizeilichen Einvernahme vom 26. Oktober 2018 als Grund für die Auseinandersetzung im Innern der AA.________(Lokal) an, der Beschuldigte und er hätten dort mit einer Frauengruppe geflirtet. X.________ sei dazugekommen und habe zum Beschuldigten gesagt, es sei seine Frauengruppe (pag. 244 Z. 55 ff.). Diese Aussagen stimmen mit den Aussagen des Beschuldigten überein, der angab, W.________ und er hätten Frauen «angemacht», als X.________ dazu gekommen sei und zu ihm [dem Beschuldigten] gesagt habe, dies sei seine Frauengruppe (pag. 244 Z. 58). Weiter gab W.____