33 lich des Vorfalls ausserhalb der AA.________(Lokal) erweisen sich die Aussagen von Y.________ jedoch als detailliert, glaubhaft und nicht übertrieben. Er meldete sich zudem selbständig bei der Polizei, als diese aufgrund der Meldung einer Schlägerei in der AA.________(Lokal) bei der Sachverhaltsaufnahme waren, was für seine Glaubwürdigkeit spricht. Weiter sind seine Verletzungen durch den Untersuchungsbericht der Notfallpraxis AB.________ noch gleichentags dokumentiert worden und stimmen mit seinen Aussagen ebenfalls überein. 10.4.3 W.__