es könne aber sein, dass er auch jemanden gestossen habe. Er habe, während er vom Beschuldigten angegriffen worden sei, diesen seitlich mit einem Arm am Körper gepackt und mit der anderen Hand versucht, dessen Arme zu blockieren (pag. 277 Z. 57 ff.). Insgesamt kann hinsichtlich der Aussagen von Y.________ festgehalten werden, dass die Tatsache, wonach er nichts vom Vorfall innerhalb der AA.________(Lokal) mitbekommen habe, insoweit etwas erstaunt, als Z.________ zu Protokoll gab, er habe vor der AA.________(Lokal) gesehen, wie neben seinem Bruder und W.________ weitere Personen, u.a. ein grosser Blonder – diese Beschreibung wurde von einigen anderen in Zusammenhang mit Y._____