259 Z. 29 f.). Auch dass er selber danach vom Beschuldigten geschlagen und später von zwei weiteren Männern auf ihn eingeschlagen worden sei, erwähnte er konstant bzw. in beiden Einvernahmen (pag. 277 Z. 26 f., Z. 39 ff., Z. 67 f., pag. 259 Z. 30 ff.). Y.________ konnte auch präzis schildern, wonach W.________ mit der Faust gegen den Kopf von X.________ geschlagen habe und dass auch er, als er habe dazwischen gehen wollen, vom Beschuldigten mit rund vier bis fünf Faustschlägen gegen das Gesicht und die Nase geschlagen worden sei (pag. 277 Z. 25 ff., Z. 39 ff.; pag. 259 Z. 36 ff.). Als weiteres Detail hielt Y.______