Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass X.________ seinen Anteil am Geschehen im Innern der AA.________(Lokal) beschönigend darstellte und deshalb nur bedingt darauf abgestellt werden kann. In Bezug auf die Auseinandersetzung ausserhalb der AA.________(Lokal) ist zu berücksichtigen, dass sowohl die mit der Anzeige eingereichten Fotos der verletzten Unterlippe von X.________ als auch der Detailreichtum sowie die Konstanz in den Aussagen für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen sprechen. Demgegenüber mutet die Entstehungsgeschichte der Anzeige von X.________ gegen den Beschuldigten seltsam an.