Er vermochte insbesondere Details, Gefühlsempfindungen sowie zahlreiche Nebensächlichkeiten zu schildern, die für seine Glaubwürdigkeit sprechen. Hinsichtlich des Vorfalls innerhalb der AA.________(Lokal) lassen sich seine Aussagen indes nicht mit den Aussagen diverser anderer Personen, die angegeben hatten, im Innern der AA.________(Lokal) sei es zu einer Schlägerei gekommen und die Beteiligten seien von der Security vor die Türe gestellt worden, in Einklang bringen. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass X.______