___ insofern bestätigt, als dieser angibt, sie hätten sich auf dem Nachhauseweg getroffen und X.________ und der Beschuldigte hätten sich gegenseitig provoziert (pag. 244 Z. 72 ff.). Als Nebensächlichkeit schilderte X.________ ferner, dass er einige Tage danach W.________ am Bahnhof in AJ.________ getroffen und diesen nach dem Grund für die Schläge gefragt habe. W.________ habe eine Wischbewegung vor dem Gesicht gemacht und gesagt, er sei einfach «weg gewesen». Weiter habe ihm W.________ gesagt, der Beschuldigte habe ihm erzählt, dass er, X.________, die Freundin des Beschuldigten belästigt habe. Nachdem er W.________ gesagt habe, dass dies nicht stimme, habe sich dieser bei ihm ent-