30 Aus diesem Grund sei er sich nicht sicher, ob Z.________ auch zugeschlagen habe (pag. 212 Z. 226 ff.). Schliesslich schilderte X.________ ebenfalls ohne konkreten Zusammenhang zum Vorfall, wie sie nach dem Geschehen auf dem Weg zur Unterführung den Beschuldigten, W.________ und den unbekannten Dritten wieder getroffen hätten. Der Beschuldigte habe geflucht, als die drei sie überholt hätten, sonst sei nichts weiter passiert (pag. 209 Z. 93 ff.). Diese Aussage wird von W.________ insofern bestätigt, als dieser angibt, sie hätten sich auf dem Nachhauseweg getroffen und X.___