221 Z. 102 f.). Diese Aussagen, mithin betreffend Atemnot und Betreuung durch Mitarbeiterinnen in der AA.________(Lokal), wurde auch durch die Leiterin der AA.________(Lokal) insofern bestätigt, als diese angab, X.________ sei durch eine Mitarbeiterin der AA.________(Lokal) betreut worden und dieser habe er gesagt, dass er Atemnot habe, weil er in den Schwitzkasten genommen worden sei (Nachtrag vom 3. September 2020, pag. 203 f.). Die Aussagen von X.________ erweisen sich sodann deshalb als detailliert, weil er zahlreiche Nebensächlichkeiten schildern konnte.