29 bei der Staatsanwaltschaft vom 26. Oktober 2020, wo X.________ angab, der Beschuldigte habe ihn in den Schwitzkasten genommen und neben dem Beschuldigten hätten ihn die beiden anderen geschlagen (pag. 221 Z. 119 f.). Wie ihm Y.________ anschliessend geholfen habe und wie der Security versucht habe, ihm zu helfen, sagte X.________ nicht (pag. 209 Z. 68 f.). Er gab lediglich an, Y.________ sei «reingesprungen» und habe ihn aus dem Schwitzkasten befreit. Danach sei Y.________ selber auch angegriffen worden, bis die Securities zurückgekommen seien und die anderen zu trennen versucht hätten (pag.