_ über den Vorfall gesprochen habe (pag. 210 Z. 119 ff.) und weil die Beteiligten in der AA.________(Lokal) ein Hausverbot erhalten hätten (pag. 212 Z. 222 ff.). X.________ gestand auch Erinnerungslücken ein. So erklärte er auf detaillierte Nachfrage zu den Schlägen, er wisse nicht, wer wohin geschlagen habe (pag. 210 Z. 140 ff.) bzw. ob W.________ oder der Beschuldigte zuerst geschlagen habe (pag. 216 Z. 46 f.). Er wisse auch nicht mehr, ob ihn der unbekannte Dritte ebenfalls geschlagen habe (pag. 211 Z. 158 ff.). Ob er noch habe atmen können, als er im Schwitzkasten gewesen sei, wisse er nicht mehr (pag. 211 Z. 174).