Detailliert aussagen konnte er auch zum Ablauf, indem er angab, die Gruppe des Beschuldigten sei zu Dritt vor ihn gestanden und habe ihn geschlagen, gleichzeitig habe ihn der Beschuldigte mit der einen Hand in den Schwitzkasten genommen und mit der anderen Hand bzw. mit der Faust 15-20 Mal ins Gesicht geschlagen. Auch W.________ habe ihn gezielt und richtig fest mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen (pag. 209 Z. 63 ff., pag. 211 Z. 163 ff., pag. 216 Z. 35 ff., pag. 220 Z. 63 ff.). Er, X.________, sei vielleicht ca. 15 Sekunden im Schwitzkasten gewesen, so dass ihm schwindlig, aber nicht schwarz vor Augen geworden sei (pag. 211 Z. 179 ff.).