insbesondere in der ersten Einvernahme vom 23. Oktober 2018 – detaillierte Angaben machen. So vermochte er beispielsweise den genauen Ort der Auseinandersetzung zu beschreiben («zwischen den Parkplätzen und dem Innenhof bei den Containern, wo man die Gitter herunterlassen könne», pag. 220 Z. 79 f.). Detailliert aussagen konnte er auch zum Ablauf, indem er angab, die Gruppe des Beschuldigten sei zu Dritt vor ihn gestanden und habe ihn geschlagen, gleichzeitig habe ihn der Beschuldigte mit der einen Hand in den Schwitzkasten genommen und mit der anderen Hand bzw. mit der Faust 15-20 Mal ins Gesicht geschlagen.