3 mit separatem Sachverhalt erwähnt (Tätigkeiten, evtl. einfache Körperverletzung), weshalb seine Verletzungen hinsichtlich des Vorwurfs des Raufhandels unberücksichtigt bleiben müssen und damit von der Kammer nachfolgend nicht (vertieft) gewürdigt werden. 9.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten vom Beschuldigten ist, dass er sich am Abend des 24. Februar 2018 zusammen mit seinem Bruder Z.________, W.________ und M.________ in der AA.________ (Lokal) befand.