indem der Beschuldigte und die mindestens zwei weiteren beteiligten Personen (W.________ und X.________ - je sep. Strafverfahren BJS ________ und BJS ________) sich eine tätliche Auseinandersetzung lieferten mit gegenseitigen Schlägen und gegenseitigem Stossen und Zerren, in deren Rahmen X.________ auch gewürgt worden ist, was mindestens bei diesem zu folgenden Verletzungen bzw. körperlichen Beeinträchtigungen führte: aufgeplatzte Lippe, Prellung an der Wange, Atemnot sowie in der Folge Kopf-und Nackenschmerzen bzw. Schmerzen an der Nase.