In der Folge wirkte der Beschuldigte, als der Strafkläger regungslos am Boden lag, mit seinem rechten Fuss zweimal stark auf dessen Brust-/Kopfbereich ein, wobei es ihm egal war, wo er den Strafkläger traf. Da er kurz daraufhin von M.________ weggezogen wurde, traf er den Strafkläger bei einem dritten Anlauf nur noch «halb». Durch diese Einwirkungen erlitt der Strafkläger diverse Verletzungen im Hals-/Schulterbereich.