cm grosse, unregelmässig begrenzte, oberflächliche Hautabschürfung), an der linken Kopfseite in der behaarten Kopfhaut (eine strichförmige, in Kopflängsachse ausgerichtete, ca. 1.5 cm lange, oberflächliche Hautdurchtrennung) und eine innenseitige, ca. 1x 0.5 cm grosse, unregelmässige Aufwerfung und weissliche Färbung an der Unterlippe. In der Folge wirkte der Beschuldigte, als der Strafkläger regungslos am Boden lag, mit seinem rechten Fuss zweimal stark auf dessen Brust-/Kopfbereich ein, wobei es ihm egal war, wo er den Strafkläger traf.