Die Kammer erachtet es gestützt auf diese Ausführungen als erstellt, dass die Brille während der Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten sowie dem Strafkläger zu Bruch ging, was der Beschuldigte zwar nicht aktiv wahrnahm, indes aber wusste, dass der Strafkläger eine Brille trug. 8.4.4 Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen geht die Kammer von folgendem erstellten Sachverhalt aus: In der Nacht des 7. April 2018 um ca. 02.45 Uhr packte der Beschuldigte den stark alkoholisierten Strafkläger am Hals, da dieser mit M.________ einen Streit hatte.