diese sprechen für Tritte in den Brust-/Kopfbereich des Strafklägers. Da der Strafkläger nach dem miteinander Ringen und dem Stolpern über den Barhocker auf dem Rücken lag und sich nicht mehr bewegte, ist denkbar, dass das durch das IRM festgestellte Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnerschütterung bereits durch das Stolpern über den Barhocker und den anschliessenden Fall auf den Hinterkopf erfolgte. Ebenso denkbar ist jedoch, dass die Einwirkungen des Beschuldigten zum Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnerschütterung führten.