Zur Ursache der Kopfverletzungen – Sturz zu Boden oder Tritte gegen den Kopf Die Vorinstanz gelangte hinsichtlich der Ursache der Kopfverletzungen des Strafklägers zum Ergebnis, es könne nicht bewiesen werden, dass die Rissquetschwunde am Hinterkopf des Opfers sowie das Schädel-Hirn-Trauma mit Gehirnerschütterung durch die Tritte verursacht worden seien. In Bezug auf die Verletzungen im vorderen Bereich des Kopfes sei jedoch davon auszugehen, dass diese durch die Tritte verursacht worden seien, da ein einziger Sturz auf den Hinterkopf nicht zu Rundumverletzungen am Kopf führe.