Aufgrund dieser unterschiedlichen Aussagen muss letztlich offengelassen werden, wie der Beschuldigte auf den Strafkläger am fraglichen Abend einwirkte. Dies vermag jedoch am Ergebnis und daran, dass der Beschuldigte mit seinem Fuss unbestrittenermassen mit einer gewissen Heftigkeit bzw. stark auf den Strafkläger einwirkte, nichts zu ändern. 8.4.3.5 Zur Ursache der Kopfverletzungen – Sturz zu Boden oder Tritte gegen den Kopf