Weiter fügte er hinzu, eine 10 könne es unmöglich gewesen sein. Er sei körperlich ziemlich stark, wenn das eine 10 auf das Gesicht gewesen wäre, so hätte der Strafkläger zumindest aus der Nase bluten oder etwas am Kiefer gehabt haben müssen. Eine 10 bei einem Gewicht von 90kg würde massive Schäden hinterlassen, wenn er voll durchziehen würde, er habe eine gewisse Stärke in den Beinen. Die Verletzungen des Strafklägers seien jedoch mehrheitlich hinten am Kopf gewesen, an Verletzungen im Gesicht könne er sich nicht erinnern (pag. 799 Z. 33 ff.). Gestützt auf diese Aussagen ist ebenfalls nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte nur leicht auf den Strafkläger einwirkte. Dafür spricht