22 Diesen Ausführungen kann sich die Kammer vollumfänglich anschliessen. Dass der Beschuldigte dreimal mit dem Fuss gegen den Brust-/Kopfbereich des Strafklägers trat und damit erst aufhörte, als er weggezogen wurde, spricht für die Aussagen des Zeugen P.________, wonach der Beschuldigte mit «Vollgas» getreten habe und während des Tretens aggressiv und in einer Art «Euphorie» gewesen sei. Auch die eigenen Aussagen des Beschuldigten, dass er «nicht mehr sich selbst gewesen sei», den «Faden verloren habe», M.___