Fest steht, dass es sich entgegen der Darstellung des Beschuldigten um sehr heftige Tritte gehandelt haben muss. Einen Hinweis auf die Hemmungslosigkeit des Beschuldigten stellt im Übrigen auch seine eigene Aussage dar, wonach ihn M.________ weggezogen habe, weil er gesehen habe, dass er «den Faden verloren habe» und «nicht mehr sich selbst gewesen sei», vielleicht auch weil er gedacht habe, dass es reiche (pag. 89 Z. 221 f.).