Aus der Beschreibung des Zeugen P.________ geht nach Auffassung des Gerichts klar hervor, dass ihm das schonungslos harte Vorgehen des Beschuldigten Eindruck machte. Ob es sich auf der Skala tatsächlich um eine 10 gehandelt hat, kann letztlich offenbleiben. Fest steht, dass es sich entgegen der Darstellung des Beschuldigten um sehr heftige Tritte gehandelt haben muss.