105 f.) durch einen Sturz über den Barhocker oder auf eine Fussleiste entstanden sind und weil das Verletzungsbild am Kopf bei starken Tritten/Stampfen anders aussehen würde, wird in dubio pro reo davon ausgegangen, dass diese Verletzungen nicht durch die Fusstritte/das Stampfen des Beschuldigten entstanden sind. Der Strafkläger wies jedoch auch Verletzungen im Halsbereich auf, welche den Tritten des Beschuldigten in den Brust-/Kopfbereich des Strafklägers zugeschrieben werden können; solche sind mit einem Fall zu Boden kaum in Einklang zu bringen (vgl. dazu nachfolgende Ziff.