Kopflängsachse ausgerichtete, eine ca. 1.5 cm lange, oberflächliche Hautdurchtrennung an der linken Kopfseite in der behaarten Kopfhaut sowie eine ca. 1 x 0.5 cm grosse, unregelmässige Aufwertung und weissliche Verfärbung der Schleimhaut an der Unterlippe innenseitig, vgl. IRM-Gutachten pag. 105 f.) durch einen Sturz über den Barhocker oder auf eine Fussleiste entstanden sind und weil das Verletzungsbild am Kopf bei starken Tritten/Stampfen anders aussehen würde, wird in dubio pro reo davon ausgegangen, dass diese Verletzungen nicht durch die Fusstritte/das Stampfen des Beschuldigten entstanden sind.