_ zu differenzieren, auf welche Aussagen abgestellt werden kann und auf welche nicht. Insbesondere für die Frage, ob der Strafkläger bewusstlos oder nur regungslos am Boden liegen blieb, kann auf seine Aussagen nicht abgestellt werden, zumal er auch zu Protokoll gab, er habe nur die Füsse des Strafklägers sehen können, nicht aber den Kopf. Damit konnte der Zeuge unmöglich beurteilen, ob der Strafkläger in einem bewusstlosen oder nur regungslosen Zustand am Boden lag.