und P.________ zwar ebenfalls als erstellt betrachtet werden, schliesst entgegen der Ansicht des Beschuldigten jedoch nicht aus, dass er sich nach dem Sturz während einer gewissen Zeit nicht mehr bewegte. Infolge seiner Regungslosigkeit ist hingegen nicht möglich, dass sich D.________ mit den Armen gegen die Tritte des Beschuldigten geschützt haben soll. Hierbei handelt sich um eine bloss nachgeschobene Schutzbehauptung des Beschuldigten. Offenbleiben kann letztlich, ob D.________ nach dem Sturz (im medizinischen Sinne) bewusstlos war. Das Gericht beschränkt sich auf die Feststellung, dass er regungslos und damit wehrlos liegen blieb.