60 Z. 73 f.). Nach etwa 10-20 Sekunden sei ihm (D.________) dann von einer Person mit einer orangen Jacke (T.________) aufgeholfen worden, wobei er zu sich gekommen und wieder «voll da» gewesen sei (pag. 55 Z. 38 ff., pag. 60 Z. 72 ff.). Weiter führte P.________ auf Frage aus, dass das Opfer aus seiner Sicht bewusstlos gewesen sei und sich bereits beim Sturz nicht mehr bewegt habe (pag. 56 Z. 85). Auch anlässlich seiner zweiten Einvernahme beschrieb P.________ das bewusst- bzw. leblos am Boden liegende Opfer, konnte auf Frage aber nicht mehr sagen, ab welchem Zeitpunkt das Opfer leblos am Boden gelegen sei (pag. 60 Z. 74 f.).