Der Zeuge P.________ konnte, wie bereits hiervor erwähnt, vor allem aufgrund seiner direkten Sicht auf den Beschuldigten und den Strafkläger detailliert zu Protokoll geben, wie es zum Fall der Streitenden auf den Boden kam, nämlich, dass es zwischen dem Beschuldigten und dem Strafkläger ein Handgemenge gegeben habe, sie sich dann wie umarmt hätten, als wollten sie sich gegenseitig zu Boden werfen, dann aber zuerst keiner zu Boden gefallen sei, weil ein Barhocker im Weg gestanden habe, folglich aber beide über den Barhocker zu Boden gefallen seien (pag. 55 Z. 28 ff.).