Sturz zu Boden sowie Zustand des Strafklägers und des Beschuldigten danach Zur Frage, wie der Strafkläger zu Boden stürzte, machte der Beschuldigte nur wenig detaillierte Aussagen. An der ersten Einvernahme gab er dazu zu Protokoll, er habe den Strafkläger am Hals gepackt und ihn zu Boden geführt (pag. 77 Z. 27 f.). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sagte der Beschuldigte aus, er habe den Strafkläger zu Boden geworfen (pag. 84 Z. 36 f.), während er anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung schliesslich ausführte, er habe dem Strafkläger «eine gegeben» und dieser sei dann gestürzt.