Eine exakte Schilderung von Details würde bei einem derart dynamischen Geschehen denn auch eher Fragen aufwerfen. Insgesamt kann in Bezug auf die Aussagen des Beschuldigten somit festgehalten werden, dass diese hinsichtlich des Grobablaufs eine gewisse Konstanz aufweisen, nicht jedoch in Bezug auf Detailfragen. Zu beachten gilt allerdings, dass der Beschuldigte seine Aussagen teilweise denjenigen der befragten Zeugen – und zudem zu seinem Nachteil – anpasste, so dass auch darauf nicht restlos abgestellt werden kann.