Diese Aussagen wiederholte der Beschuldigte in allen Befragungen, so dass zumindest hinsichtlich des Grobablaufs eine gewisse Konstanz in seinen Aussagen auszumachen ist. Die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der ersten und tatnächsten Einvernahme erweisen sich nach Überzeugung der Kammer zudem als sehr ehrlich. So gab der Beschuldigte beispielsweise an, für ihn stimme es nicht, dass er angeblich dreimal stark zugetreten habe. Vielleicht habe er es auch vergessen. Er wolle ja ehrlich sein, er habe anfänglich gar nicht mehr gewusst, dass er überhaupt «gschuttet» habe. Mit der Zeit sei der Alkohol weggegangen und ihm sei das eine Mal Treten in den Sinn gekommen.