__ unter Zuhilfenahme der objektiven Beweismittel und (gegebenenfalls) der übrigen Aussagen herauszukristallisieren, welche Beobachtungen er insbesondere mit Blick auf seine örtliche Position selber machen konnte und bei welchen Aussagen es sich um Interpretationen seinerseits handelt. Auf seine Aussagen kann somit nicht ohne Weiteres abgestellt werden. Die Aussagen des Beschuldigten erachtete die Vorinstanz hinsichtlich des Kerngeschehens weder als konstant noch als widerspruchsfrei, so dass darauf nicht einfach abgestellt werden könne (pag. 615 ff., S. 27 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).