14 später, jedoch in der gleichen Einvernahme, gab P.________ zu Protokoll, er könne nicht sagen, wann der Strafkläger welche Verletzungen davongetragen habe, er habe den Kopf nicht gesehen, als sie über den Barhocker gefallen seien. Der Strafkläger habe sich zudem bereits beim Sturz nicht mehr bewegt (pag. 56 Z. 82 ff.). Diese Aussagen machen deutlich, dass P.________ zwar Vieles, jedoch nicht alles sehen konnte. Das Geschehen spielte sich zwar direkt vor ihm ab.