Nicht gesagt werden kann anhand der objektiven Beweismittel, ob insbesondere die Kopfverletzungen aufgrund von Stürzen und/oder aufgrund von Schlägen mit oder ohne stumpfen Gegenstand durch eine Drittperson entstanden sind. Mit den Verletzungen alleine lassen sich die Fragen zum Sturz und dazu, ob, wie, wie oft und wie heftig der Beschuldigte den Strafkläger trat, nicht beantworten.